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Führungswechselwechsel

Mi 29. Jun 2011, 21:58

Hiermit möchte ich bekanntgeben das gemäß der Ordensrichtlinien ein Ausschlußverfahren eingeleitet worden ist.

Bei der Person handelt es sich um Schlauron von Loewenfels da er mehrfach gegen § 5 verstoßen hat trotz mehrmaligen Warnungen.

Hier nochmal für alle zum nachlesen:
5.Allgemeine Gesetze und Verhaltensregeln:
Jedes Mitglied schwört dem Orden und dem deutschen Reich seine Treue. Mitglieder können durch den Hochmeister von ihrem Eid entbunden werden sofern das entsprechende Mitglied den Orden verlassen will. Ebenfalls vom Eid entbunden werden Mitglieder die aufgrund von Verstößen aus dem Orden ausgeschlossen werden.
5a.Ausschluß aus dem Orden:
-Bei schwerwiegenden Verstößen wie das Weitergeben von ordensinternen Dingen in jeglicher Form oder Befehlsverweigerung hat das den sofortigen Ausschluß zur Folge. Das entsprechende Mitglied hat jedoch die Chance sich vor einem Ausschuß (Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters) zu verteidigen und seine Gründe darzulegen.
-Kleinere Vergehen wie Beleidigungen werden mit Verwarnungen geahndet. Bei der dritten Verwarnung erfolgt ebenfalls der Ausschluß. Einspruch kann erhoben werden. Auch hier entscheidet dann leztendlich der Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters.
5b.Beleidigung, Befehlsverweigerung, Weitergeben von ordensinternen Dingen, Verleumdung und Verunglimpfung des Ordens oder einzelner Mitglieder, unentschuldigtes Fernbleiben und sonstige Pflichtverletzungen werden je nach Schwere mit Verwarnung, Degradierung oder Ausschluß geahndet.
5c. Sollte ein Mitglied einem Befehl aus triftigen Gründen wie zum Beispiel Geldmangel nicht nachkommen können so ist das umgehend dem Hochmeister mitzuteilen. Sollte die Meldung nicht beizeiten eingehen wird es wie eine Befehlsverweigerung geahndet.
5d.Private Streitigkeiten sei das nun RK oder RL haben hier nichts zu suchen es sei denn es handelt sich um Beleidigungen oder sonstige Verstöße die sich innerhalb der Burg abspielen. Jegliche andere Örtlichkeiten wie Skype, ICQ etc. sind hier nicht von Belang. Genausowenig haben irgendwelche Familienstreitigkeiten und ähnliches hier etwas zu suchen.
Und hinzufügen möchte ich noch das auch NK und SK hier absolut nichts zu suchen hat und unter die gleiche Regelung fällt.
Private Dinge sind woanders auszutragen und nicht innerhalb des Ordens. Beschwerden können beim Generalstab eingereicht werden aber nur wenn sich der Vorfall innerhalb der Burg abspielte oder im Rahmen eines Einsatzes an dem der Orden aktiv beteiligt war. Sollte das jemand nicht einsehen hat das den sofortigen Ausschluß zur Folge denn der Friede innerhalb des Ordens soll nicht durch Privatstreitigkeiten getrübt werden.


Der neue Hochmeister wird in kürze festgelegt werden!!!

Mi 29. Jun 2011, 21:58

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