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 Betreff des Beitrags: Ordensgesetze
 Beitrag Verfasst: Mo 3. Jan 2011, 17:32 
 
1.Der Rosenorden ist ein militärischer Orden der sich aus freiwilligen Bürgern des deutschen Reiches zusammensetzt.. Er dient dem Wohle des Volkes und des deutschen Reiches. Der Orden hält sich streng an die im Reich bestehenden Gesetze und ist nicht politisch orientiert.

2.Die Hauptaufgaben des Ordens bestehen aus dem Schutz von Reisenden und bei Bedarf aus der Unterstützung von Provinzarmeen und der Reichsarmee. Ausgenommen sind Streitigkeiten zwischen Provinzen innerhalb des deutschen Reiches.

3.Vorraussetzungen für die Mitgliedschaft:
-keine Vorstrafen
-keine Zugehörigkeit zu einem anderen Orden oder der Armee. Parteien und Gilden kann man angehören.
-mindestens 51 kp und zumindest einen Stab als Bewaffnung
-möglichst kein ortsgebundenes Amt und wenn dann sollte es nicht von längerer Dauer sein
-Jedes Mitglied muss sich möglichst schnell mit einem Schwert und einem Schild ausstatten. Das ist zwar kein Aufnahmekriterium aber sollte in absehbarer Zeit geschehen sein für den Fall das ein Einsatz in einem Banner ansteht.

4.Im Rosenorden herrscht Glaubensfreiheit. Er ist kein kirchlicher Orden und somit kann jeder seinen Glauben frei wählen sofern der Inhalt dieses Glaubens nicht gegen Reichs- und Ordensgesetze verstößt.

5.Allgemeine Gesetze und Verhaltensregeln:
Jedes Mitglied schwört dem Orden und dem deutschen Reich seine Treue. Mitglieder können durch den Hochmeister von ihrem Eid entbunden werden sofern das entsprechende Mitglied den Orden verlassen will. Ebenfalls vom Eid entbunden werden Mitglieder die aufgrund von Verstößen aus dem Orden ausgeschlossen werden.
5a.Ausschluß aus dem Orden:
-Bei schwerwiegenden Verstößen wie das Weitergeben von ordensinternen Dingen in jeglicher Form oder Befehlsverweigerung hat das den sofortigen Ausschluß zur Folge. Das entsprechende Mitglied hat jedoch die Chance sich vor einem Ausschuß (Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters) zu verteidigen und seine Gründe darzulegen.
-Kleinere Vergehen wie Beleidigungen werden mit Verwarnungen geahndet. Bei der dritten Verwarnung erfolgt ebenfalls der Ausschluß. Einspruch kann erhoben werden. Auch hier entscheidet dann leztendlich der Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters.
5b.Beleidigung, Befehlsverweigerung, Weitergeben von ordensinternen Dingen, Verleumdung und Verunglimpfung des Ordens oder einzelner Mitglieder, unentschuldigtes Fernbleiben und sonstige Pflichtverletzungen werden je nach Schwere mit Verwarnung, Degradierung oder Ausschluß geahndet.
5c. Sollte ein Mitglied einem Befehl aus triftigen Gründen wie zum Beispiel Geldmangel nicht nachkommen können so ist das umgehend dem Hochmeister mitzuteilen. Sollte die Meldung nicht beizeiten eingehen wird es wie eine Befehlsverweigerung geahndet.
5d.Private Streitigkeiten sei das nun RK oder RL haben hier nichts zu suchen es sei denn es handelt sich um Beleidigungen oder sonstige Verstöße die sich innerhalb der Burg abspielen. Jegliche andere Örtlichkeiten wie Skype, ICQ etc. sind hier nicht von Belang. Genausowenig haben irgendwelche Familienstreitigkeiten und ähnliches hier etwas zu suchen.
Und hinzufügen möchte ich noch das auch NK und SK hier absolut nichts zu suchen hat und unter die gleiche Regelung fällt.
Private Dinge sind woanders auszutragen und nicht innerhalb des Ordens. Beschwerden können beim Generalstab eingereicht werden aber nur wenn sich der Vorfall innerhalb der Burg abspielte oder im Rahmen eines Einsatzes an dem der Orden aktiv beteiligt war. Sollte das jemand nicht einsehen hat das den sofortigen Ausschluß zur Folge denn der Friede innerhalb des Ordens soll nicht durch Privatstreitigkeiten getrübt werden.

6.Ränge und Generalstab (Befehlskette):
-Hochmeister
-Marschall
-Hauptmann
-Ritter
-Knappe
-Novize

Weitere Ränge:
-Botschafter
-Adjudant des Hochmeisters (jemand aud dem Generalstab der den Hochmeister vertritt sollte dieser mal keine Zeit haben)

Beim Austieg in höhere Ränge sind jeweils eine bestimmte Anzahl KP nötig.
-Novize / Knappe 51 KP
-Ritter 101 KP Schwert und Schild
-Hauptmann 151 KP
-Marschall 201 KP


6a.Der Generalstab setzt sich aus Marschallen zusammen. Sie entscheiden unter Vorsitz des Hochmeisters über alle Belange des Ordens. Hierzu gehören Gesetze und Verordnungen, Aufnahme und Beförderungen von Mitgliedern, Strafen bei Verstößen, Zusammenarbeit mit anderen Orden und alles was den Orden sonst noch betrifft. Der Hochmeister hat dabei letztendlich die Entscheidungsgewalt.
6b. Jedes Mitglied hat das recht Anfragen an den Generalstab zu richten und Vorschläge zu unterbreiten. Beschwerden sind ebenfalls beim Generalstab einzureichen.
6c. Als Adjudant des Hochmeisters wird einer der Marschalle benannt. Er hat die Aufgabe den Hochmeister zu vertreten sollte dieser aus zeitlichen Gründen gewissen Aufgaben nicht nachkommen können. Der Adjudant hat aber nicht das Recht eigenmächtig Entscheidungen zu treffen. Nur in vorheriger Absprache mit dem Hochmeister und dessen Billigung kann er je nach Lage selbstständig agieren.
6d.Botschafter werden nach Bedarf ernannt wobei diese nicht den Rang eines Marschalls innehaben müssen. Botschafter kann man ab dem Rang eines Knappen werden. Ausnahme bildet der Botschafter der Kontakt zur Reichsregierung hat der muss auf jeden Fall den Rang eines Marschalls haben.

7. Aufnahme von Mitgliedern:
Jeder Bewerber der die Voraussetzungen erfüllt kann mit Zustimmung der Generalstabsmitglieder als Novize aufgenommen werden.
7b.Der Novize hat eine Probezeit von 4 Wochen zu absolvieren. In diesem Zeitraum wird er mit den Ordensgesetzen vertraut gemacht. Er kann sich in diesem Zeitraum auch schon an Reisegeleiten beteiligen oder selbst welche durchführen wenn er sich das zutraut. Nach Ablauf der Probezeit wird er zum Knappen vereidigt und ist dann vollwertiges Mitglied des Ordens.
7c. Unwahre Angaben im Bewerbungsschreiben führen zum sofortigen Ausschluß.

8. Mitgliedschaft in anderen Organisationen und Ämter:
8a. Mitglieder des Rosenordens dürfen keinem anderen Orden oder der Armee angehören.
8b. Die Mitgliedschaft in Parteien und Gilden ist gestattet.
8c. Wenn ein Mitglied ein Amt annehmen will das ortsgebunden ist muß eine Erlaubnis eingeholt werden. Diese gilt maximal für 2 Monate und muss nach Ablauf der Frist erneuert werden. Hier entscheidet ebenfalls der Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters.

9. Kriegsfall:
Der Orden kann im Kriegsfall oder bei drohender Gefahr von der Reichsarmee und auch von Provinzarmeen zu Hilfe gerufen werden. Ausgenommen sind Streitigkeiten zwischen Provinzen innerhalb des deutschen Reiches. Über einen Einsatz entscheidet ebenfalls der Generalstab unter Vorsitz des Hochmeisters.
9a. Jedes Mitglied hat dem Einsatzbefehl folge zu leisten. Sollte ein Mitglied dem Befehl nicht nachkommen können so hat dieses unverzüglich Meldung zu machen und dies zu begründen. Bei Nichteinhaltung folgt eine Strafe wegen Befehlsverweigerung.
9b.Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen eine gewisse Menge an Vorräten zu sammeln um mindestens 4 Wochen einsatzbereit zu sein. Mehr ist aber besser.
9c. Der Orden kann sich jederzeit aus einem Einsatz zurückziehen sollte es Unstimmigkeiten oder sonstige Probleme geben.
9d. Eigenmächtiges Entfernen von der Truppe wird als Fahnenflucht geahndet.
9e. Sollte ein Mitglied wegen Mangel an Geld und Nahrung oder Mandatsrückgabe die Truppe verlassen müssen so hat es dieses unverzüglich zu melden.


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  Verfasst: Mo 3. Jan 2011, 17:32 
 


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